Sachverhalt

Sachverhalt

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Sach|ver|halt ['zaxfɛɐ̯halt], der; -[e]s, -e:
die (tatsächlichen) Umstände, der genaue Stand der Dinge:
bei diesem Unfall muss der wahre Sachverhalt noch geklärt werden; diese Bezeichnung trifft den Sachverhalt besser; seine Äußerungen entsprachen nicht dem Sachverhalt.
Syn.: Fakten <Plural>, Konstellation, Lage, Sachlage, Situation, Stand, Zustand.

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Sạch|ver|halt 〈m. 1
1. Lage, Stand der Dinge, Tatbestand
2. 〈Rechtsw.〉 die in einem Rechtsfall zu beurteilenden tatsächlichen Verhältnisse u. Vorgänge
● den \Sachverhalt durchschauen, erkennen, erfahren, untersuchen; jmdm. den \Sachverhalt darlegen, erklären, mitteilen, verschweigen; jmdn. über den \Sachverhalt aufklären, unterrichten

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Sạch|ver|halt, der; -[e]s, -e:
Gesamtheit von (in einem bestimmten Zusammenhang, unter einem bestimmten Gesichtspunkt) bedeutsamen Umständen, Tatsachen:
der S. ist noch unklar, ungeklärt;
den wahren, wirklichen S. verschweigen;
einen S. darstellen, kennen, klären.

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Sachverhalt,
 
ein abstrakter, in Aussagen vergegenwärtigter Gegenstand. Sachverhalte werden - entweder im Sinne von wirklichen (als Tatsachen) oder fingierten Sachverhalten - aus Aussagen durch Abstraktion gewonnen, wobei der Formulierung nach verschiedene Aussagen inhaltsgleich sein, d. h. denselben Sachverhalt darstellen können.

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Sạch|ver|halt, der; -[e]s, -e: Gesamtheit von (in einem bestimmten Zusammenhang, unter einem bestimmten Gesichtspunkt) bedeutsamen Umständen, Tatsachen: der S. ist noch unklar, ungeklärt; den wahren, wirklichen S. verschweigen; einen S. darstellen, durchschauen, erkennen, klären; der mit dem Wort (Ideologie)... gemeinte S. eines falschen Bewusstseins (Fraenkel, Staat 136); nein, man muss „konservieren“ sagen und trifft den S. besser (Ceram, Götter 23).

Universal-Lexikon. 2012.

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